Die Position der Bildungsanbieter zur
Vergabe von Qualifizierungsförderungen in Österreich
Aktuelle Situation: In Österreich gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Qualifizierungsfördermaßnahmen (Bildungsschecks, Wirtschaftsförderungen etc.). Damit die Kund/innen die Fördergelder in Anspruch nehmen können, ist neben der individuellen Fördervoraussetzung in der Regel auch der Nachweis zu erbringen, dass das Weiterbildungsinstitut über ein Qualitätssicherungssystem (Zertifizierung) verfügt.
ISO 29990:2021
Folgende Zertifizierungen von Bildungsanbietern gibt es in Österreich
- QVB
- EduQua
- OÖ-EBQS
- Cert-NÖ
- S-QS
- wien-cert
- LQW
Da nicht jede Zertifizierung in jedem Bundesland anerkannt wird und bei Kursteilnehmer/innen aus ganz Österreich zur Inanspruchnahme der verschiedensten Fördergelder häufig Mehrfachzertifizierungen notwendig waren, wurde das sog. Ö-Cert etabliert (www.oecert.at). Mit dem Ö-Cert sollen einzelne Zertifizierungen österreichweit anerkannt werden.
Das Ö-Cert
Grundvoraussetzung, um das Ö-Cert (www.oecert.at) zu erlangen, ist u.a. das mindestens 3-jährige Bestehen der ansuchenden Organisation, dass Vorliegen einer der o.a. Zertifizierung UND dass der die Leiter/in der Organisation oder zumindest ein/e Mitarbeiter/in über einen pädagogischen Hochschulabschluss verfügt.
Um dieses Zertifikat zu erwerben, besteht zwischen jungen und bereits etablierten Unternehmen sowie kleinen und großen Betrieben eine Wettbewerbsverzerrung:
Es sagt nichts über die Qualität aus, wie lange eine Organisation schon besteht, sondern viel eher, wie lange an einschlägiger Berufserfahrung der/die Trainer/in bzw. die Geschäftsführung im Trainingsbereich bereits besitzt.
Beispiel:
Ein Trainer gründet nach 10 Jahren Berufserfahrung sein eigenes Weiterbildungsinstitut. Nachdem das Unternehmen erst gegründet wurde, darf er sich frühestens nach 3 Jahren für das Ö-Cert bewerben.
Fair wäre eine Anerkennung aufgrund einschlägiger Berufserfahrung – z.B. 3 Jahre (und nicht nach Gründungsdatum)!
Mit „pädagogisch fundierter Ausbildung“ ist ein pädagogisches Universitäts- bzw. Fachhochschulstudium oder eine wba-Zertifizierung gemeint. Das bedeutet, dass ein Nicht-Akademiker zur Erlangung des Ö-Cert neben einem der o.a. Qualitätssicherungssystemen eine weitere Zertifizierung (eben das wba-Zertifikat) benötigt – d.h. 2 Zertifizierungen für das Ö-Cert. Das ist gerade für Ein-Personen-Unternehmen und KMUs ein nicht zumutbarer Mehraufwand (Kosten- & Zeitaufwand gemessen an Umsatz pro Person bzw. Mitarbeiter/in).
Beispiel:
Ein Verkaufstrainer gründet nach 10 Jahren Berufserfahrung sein eigenes Weiterbildungsinstitut als Ein-Personen-Unternehmen. Er hat sich mit diversen Seminaren („Train the Trainer“, Rhetorik & Kommunikation etc) laufend weitergebildet und verfügt über 10 Jahre Berufserfahrung in der Vortragstätigkeit. Möchte er das ÖCert erlagen, hat er – sofern ihm alle Seminare bei einer wba-Zertifizierung angerechnet würden – mind. 1 Monat Verdienstentgang aufgrund der Zertifizierungen und einen zusätzlichen Kostenaufwand von etwa € 780,- (Standortbestimmung und Abschluss „Zertifizierte/r Erwachsenenbildner/in“) zuzüglich Reisekosten.
Fair wäre eine Anerkennung aufgrund der Einführung eines der o.a. QM-Systeme in Kombination mit einer einschlägigen Berufserfahrung von x (z.B. 3) Jahren als Trainer/in mit Nachweis eigener Fortbildungen (und nicht aufgrund der pädagogischen Ausbildung einer/s einzelnen Mitarbeiter/in)!
Der Zeitaufwand zur Erlangung einer der o.a. Zertifizierungen hängt davon ab, wie viele der erforderlichen Informationen im Unternehmen bereits erfasst wurden (Firmenchronik, Unternehmensabläufe, Statistiken etc.). Bei einer Erstzertifizierung ist bei einem EPU bzw. KMU ein Mitarbeiter etwa einen Monat lang mit der Erstellung der nötigen Dokumente bzw. Nachweise beschäftigt. Dann dauert es durchschnittlich etwa 3 bis 6 Monate, bis der Zertifizierungsantrag seitens der Einrichtung geprüft, ein Audit durchgeführt und das Zertifikat ausgestellt wird, welches dann bei Ö-Cert eingereicht werden kann.
Die Wartezeit von der Einreichung bei Ö-Cert bis zur Ausstellung des österreichweiten Zertifikats beträgt– sofern es keine Nachreichungen gibt – auch wieder mindestens 6 Monate, da sich die Akkreditierungsgruppe (die aus Vertretern der Bundesländer besteht) nur in langen Zeitabständen (z.B. 1x pro Quartal) trifft. D.h. dass mit einem Gesamtzeitaufwand von der Antragstellung bis zur österreichweit gültigen Zertifizierung von mindestens 1 Jahr auszugehen ist. Durch die langen Bearbeitungszeiten sind jene Unternehmen, die sich im (Re-)Zertifizierungsprozess befinden, benachteiligt, da viele Qualifizierungsmaßnahmen (v.a. öffentliche Ausschreibungen bzw. Fördermittel) ausschließlich an das Ö-Cert gebunden sind.
Fair wäre es, die Qualifizierungsförderungen so lange nicht ausschließlich an das ÖCert zu binden (wie z.B. ams-Qualifizierungsförderungen), sondern auch die o.a. von Ö-Cert bestätigten Zertifikate anzuerkennen, bis die Verfahrensdauer bei Ö-Cert wesentlich verkürzt wird (z.B. durch häufigere Treffen der Akkreditierungsgruppe).
Dadurch würde sich der erforderliche Zeitaufwand von der Antragsstellung bis zur Zertifikatsverleihung um die Hälfte – also etwa 6 Monate – verringern und die Wettbewerbsfähigkeit wäre schneller (wieder) gegeben (sowohl für Erstantragssteller wie auch Unternehmen im Re-Zertifizierungsprozess).
Situation in der Steiermark
Um gewisse Qualitätsstandards der Bildungseinrichtungen gewährleisten zu können, hatte sich die SFG dazu entschieden, ab 1.1.2013 nur noch Qualifizierungsmaßnahmen zu unterstützen, die von Ö-Cert als Qualitätsanbieter gelisteten Bildungseinrichtungen angeboten und durchgeführt werden.
In zahlreichen Gesprächen mit steirischen Bildungsanbietern zeigte sich für die SFG, dass einige der Voraussetzungen zur Erlangung des Ö-Cert, wie z.B. ein Bestehen seit mindestens 3 Wirtschaftsjahren oder eine pädagogisch fundierte Aus- bzw. Weiterbildung, für viele Bildungsanbieter nur schwer erreichbar sind. Darüber hinaus wurden von Ö-Cert im Lauf der Zeit einige Grundvoraussetzungen verschärft, die über das von der SFG beabsichtigte Maß an nachweisbaren Qualitätskriterien hinausgehen.
Durch die Gespräche mit den steirischen Bildungsanbietern hat sich die SFG entschieden, den Nachweis von Ö-Cert nicht als alleiniges Qualitätskennzeichen anzuerkennen, sondern weitere Zertifizierungen zuzulassen. Somit wird es den KundInnen von BildungsanbieterInnen, die förderbare Qualifizierungsmaßnahmen im Sinne von SFG- Förderungsprogrammen anbieten, auch weiterhin möglich sein, Förderungsgelder für Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Zertifizierungsnachweis für Hochschulen & Universitäten
Hochschulen und Universitäten benötigen keinen Zertifizierungsnachweis aufgrund ihrer gesetzlichen Akkreditierung.
Der Stichtag der Gültigkeit der neuen Regelung ist der 01.03.2013, um gerade kleineren Bildungsanbietern und Einzelunternehmen die Möglichkeit zu geben, sich darauf vorzubereiten. Bis 30.06.2013 wird eine Übergangsfrist eingeräumt innerhalb derer der Nachweis der Einreichung anerkannt wird. Ab 01.07.2013 muss eine Zertifizierung vorliegen, wenn eine Qualifizierungsmaßnahme anerkannt werden soll.
Antrag der Zertifizierung - so funktioniert es
Die FörderungswerberInnen (steirische Unternehmen) geben künftig bereits bei der Antragstellung für Qualifizierungsförderungen in der SFG die Art der Zertifizierung und deren Gültigkeitsdatum der jeweiligen Bildungsinstitution bekannt und legen dem Förderungsansuchen eine Kopie des Zertifikats bei.
Um den Unternehmen die Antragstellung mit den erforderlichen Nachweisen zu erleichtern, ersucht die SFG, künftig die Daten Ihrer jeweiligen Zertifizierung und eine Downloadmöglichkeit des Zertifikats auf Ihre Homepage für Ihre KundInnen bereitzustellen bzw. Ihren KundInnen eine Kopie des Nachweises zur Verfügung zu stellen. Die SFG arbeitet derzeit ebenfalls daran, in deren Kursdatenbank eine Downloadmöglichkeit für die Zertifikate einzurichten.
Tipp: Bevor Sie eine Zertifizierung in Angriff nehmen, empfehlen wir Ihnen dennoch erst zu hinterfragen, ob Ihre Bildungsangebote grundsätzlich im Sinne der Förderungsprogramme überhaupt förderungsfähig sind.
ABER: Eine Zertifizierung stellt in jedem Fall einen Qualitätsnachweis Ihrer wertvollen Arbeit für Ihre KundInnen dar.